Weiterhin Kritik am umstrittenen Schulgesetz

Seit langem berät der Landtag über das neue Schulgesetz und bat in diesem Rahmen u.a. den Religionslehrerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. um eine Stellungnahme. Dieser Bitte sind wir gern nachgekommen. Am 13.11. 2019 hat der Landtag das neuen Schulgesetz mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen. 

Zwar begrüßt der Religionslehrerverband ausdrücklich, dass im neuen Schulgesetz die Würde der Lernenden und Lehrenden betont wird, doch bleiben viele Kritikpunkte aus unserer Stellungnahme bestehen:

  • Dringend müssen Fort- und Weiterbildungsangebote zur Umsetzung von Inklusion geschaffen werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern fehlt es an Ausbildungsmöglichkeiten in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören.
  • Im Gesetzentwurf enthaltende Sprachregelungen in Bezug auf das vorläufige Bestehen von Förderzentren für Schüler*innen mit besonders ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf sind noch nicht hinreichend präzise definiert.
  • Der zeitliche Mehraufwand, der durch die von uns ausdrücklich befürwortete inklusive Beschulung entsteht, muss in einem veränderten Lehrerarbeitszeitmodell Berücksichtigung finden.

Wir erkennen die Bemühungen des Landes, individuelle Förderung sowie gemeinsames und inklusives Lernen zu fördern an. Die neue Revision des Schulgesetzes betont dies – nur leider zu spät und in zu geringem Umfang.