Stellungnahme zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Unter den Vorzeichen eines zunehmenden Mangels an Lehrkräften und hoher Abbrecherquoten in Studium, Seiten- und Quereinstieg bemüht sich die Landesregierung, die Ausbildung von Lehrkräften zu verbessern. Unser Verband begrüßt die Bemühungen der Landesregierung ausdrücklich.

Besonders im Bereich der beruflichen Schulen reichen die Anstrengungen der Landesregierung noch nicht aus, um die dramatische Unterversorgung zu reduzieren. Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie unter Downloads.

Wir stehen hinter der Vokation

Mit Verwunderung schaut der Religionslehrerverband M-V auf den Widerstand, den die Einführung der Vokation in Schleswig-Holstein hervorruft. Dieser Widerstand fand seinen Ausdruck in einem Artikel (paywall) der Kieler Nachrichten vom 25.09., in dem die Nordkirche für die Einführung der Vokation kritisiert wird.

„In M-V leistet die Vokation und die Vokationstagung seit rund 30 Jahren einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung im Religionsunterricht“, betont die Vorsitzende des Religionslehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern Anne Merkel. „Nur wer eine anerkannte Ausbildung absolviert hat, soll auch Religion unterrichten dürfen.“

Jeder hat religiöse Vorstellungen. Die qualifizierte Ausbildung befähigt die Unterrichtenden des Faches dazu, ihre eigenen theologischen Vorstellungen zu reflektieren und andere bei der Reflexion ihrer Überzeugungen und ihrer religiösen Entwicklung zu begleiten. „So wird sichergestellt, dass der Religionsunterricht weder zum Laberfach noch zur Christenlehre wird, sondern seinem Bildungsziel dient: gebildete (Nicht-)Religiosität.“, so Anne Merkel.

„Wir freuen uns darüber, dass die Nordkirche ihren Auftrag zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts ernst nimmt“, sagt Verbandsvorsitzende Merkel vor dem Hintergrund der Qualifizierungsangebote für Religionslehrer*innen in SH, die bisher fachfremd Unterrichtenden die Möglichkeit gibt, eine regelgerechte Unterrichtserlaubnis zu erhalten. „Offenbar hat das Land über Jahre hinweg versäumt, ausreichend Lehrer auszubilden. Die Nordkirche nun als Spielverderberin hinzustellen, weil sie auf qualifizierte Unterrichtende wert legt, weist auf eine mangelnde Wertschätzung qualifizierten Unterrichts hin – und zwar nicht nur in Bezug auf den Religionsunterricht.“ Schule solle immerhin bilden – nicht nur beaufsichtigen.

Die Vokation erhalten in M-V alle, die ihr 1. und 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, Mitglied einer Gliedkirche der EKD oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen sind und sich bereit erklären, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Nordkirche zu erteilen.

Stellungnahme zum neuen Rahmenplan für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Dem Religionslehrerverband M-V e.V. wurde eine Stellungnahme zur Anhörungsfassung des neuen Rahmenplans für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe für Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht. Diesem Angebot sind wir dankend nachgegangen und veröffentlichten sie am 24. Mai 2019. Wir laden Sie dazu ein, hier einen Einblick in die Stellungnahme zu bekommen.

Unmut um neues Schulgesetz

Die Landesregierung bemüht sich um die schnelle Verabschiedung eines neuen Schulgesetzes. Das Gesetz mit dem Ziel, Inklusion besser umzusetzen, ist nicht unumstritten. Auch der Religionslehrerverband Mecklenburg-Vorpommern hat eine Stellungnahme zum Schulgesetz abgegeben, in der wir unsere Bedenken zum gegenwärtigen Entwurf zum Ausdruck bringen. Wir kritisieren z.B.

  • Beim Übergang an das Gymnasium darf nicht allein der Notendurchschnitt am Ende der Orientierungsstufe zählen. In der vorliegenden Fassung des Entwurfs endet Inklusion in der 6. Klasse.
  • Dringend müssen Fort- und Weiterbildungsangebote zur Umsetzung von Inklusion geschaffen werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern fehlt es an Ausbildungsmöglichkeiten in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören.
  • Im Gesetzentwurf enthaltende Sprachregelungen in Bezug auf das vorläufige Bestehen von Förderzentren für Schüler*innen mit besonders ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf sind noch nicht hinreichend präzise definiert.
  • Der zeitliche Mehraufwand, der durch die von uns ausdrücklich befürwortete inklusive Beschulung entsteht, muss in einem veränderten Lehrerarbeitszeitmodell Berücksichtigung finden.

Wir erkennen die Bemühungen des Landes, individuelle Förderung sowie gemeinsames und inklusives Lernen zu fördern an und begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Der Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes ist unserer Ansicht nach jedoch nicht geeignet, dieses Anliegen in der nötigen Konsequenz umzusetzen. Etliche Schritte sind noch nicht konsequent genug gedacht und vorangebracht. Hier wünschen wir uns vom Land mehr Stringenz und Mut zur Veränderung..

Mit diesem Gesetzesentwurf endet Inklusion im Wesentlichen nach der Orientierungsstufe. Wir fordern das Land nachdrücklich auf, auch für die Sekundarstufen ein tragbares Konzept zur inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf zu entwickeln. Zweifelsohne bedarf es dafür die Einrichtung von Inklusion als Querschnittsthema in der Ausbildung von Lehrkräften aller Schulstufen und -arten, sowie aller Phasen der Lehrerbildung.

Geanau nachlesen können Sie unsere Stellungnahme hier.