Abitur-Umfrage

Screenshot D. Ganek am 13.4.2021

Bei der letzten Sitzung der Gemischten Kommission ist unser Religionslehrerverband, zu dessen Zielen eine Sicherung und Stärkung des RU in unserem Bundesland gehört, gebeten worden, ein praxisorientiertes Meinungsbild zur Überarbeitung der APVO hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Religionsunterricht einzuholen.

Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen: In welcher Art hat sich das Wahlverhalten der Prüflinge mit Blick auf den Wegfall der Abiturklausur entwickelt? Gibt es im Land ein Angebot unseres Faches auf Leistungskursniveau, bzw. den Plan, dieses Angebot zu schaffen?

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zwei bis drei Minuten Zeit nähmen, an unserer Umfrage teilnzunehmen.

Buchtipp: Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule

Buchcover 100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule
100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule, Bild: Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Darf Religionsunterricht immer auf Randstunden gelegt werden? Kann ich als Religionslehrkraft einer Freikirche angehören? Wie verhalten sich die Fächer Religion und Philosophie zueinander? Wie gehe ich damit um, wenn ein*e Schüler*in sich und andere gefährdet? Darf ich mit Schüler*innen beten? Können Eltern die Teilnahme ihrer Kinder an einer Exkursion in eine Moschee verweigern?

Oft herrscht bei diesen und anderen Fragen bei Religionslehrkräften und Schulleitungen eine gewisse Verunsicherung. Immerhin ist der aktuelle Erlass zum Religionsunterricht über zwanzig Jahre alt und nicht einmal mehr unter der Auflistung der für Unterricht und Schule relevanten Rechtsquellen auf der Internetseite des Bildungsministeriums verlinkt. Wer wird da schon von Ihnen erwarten, dass auch Sie und Ihr*e Vorgesetze*r alle Verordnungen und Paragrafen aus dem Effeff beherrschen, die den Religionsunterricht betreffen?

Das Buch 100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule kann hier eine gewisse Abhilfe schaffen.

In 100 (stilisierten) Fallbeispielen werden mögliche Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Religionsunterricht durchgespielt. Dabei folgt die Darstellung immer einem Dreischritt: Auf eine (1.) kurze Schilderung des Konflikts folgt eine (2.) rechtliche Beurteilung, die relevante Rechtsquellen und auch Urteile – soweit vorhanden – benennt, sowie eine (3.) religionspädagogische Einschätzung, die auf mögliche Probleme hinweist, Anregungen aus der Praxis gibt und hinter dem Konflikt stehende Fragen theologisch reflektiert.

Die beiden in Münster lehrenden Autoren Eberhard Holze und Stefanie Pfister haben zwar hauptsächlich Nordrhein-Westfalen im Blick; da jedoch in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie in Nordrhein-Westfalen Religionsunterricht auf Grundlage von GG Art. 7,3 erteilt wird, können viele in NRW getroffenen Regelungen auch für MV eine Anregung sein – zumal bei uns deutlich weniger festgelegt ist als anderswo. Die religionspädagogischen Einschätzungen Eberhard Holzes und Stefanie Pfisters können für Ihren Religionsunterricht allemal Anstöße geben, wie sie sich in Konfliktfragen verhalten können.

Übrigens: Der Religionslehrerverband Mecklenburg-Vorpommern hat 2015 einen Flyer zu Rechtsfragen des (Evangelischen) Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Gegenwärtig überarbeiten wir diesen Flyer. Wenn Sie mitmachen mögen, melden Sie sich doch bei uns!

Eberhard Holze, Stefanie Pfister: 100 Rechtsfragen zu Religionsunterricht und Schule. Konkret, juristisch, kompetent. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht Verlage 2019, 212 Seiten. Preis: € 14,99 (eBook) – € 18,00 (Taschenbuch). ISBN: 978-3-525-70252-9

Warum sich konfessioneller RU lohnt

Am 17. Dezember ist in der Wochenzeitung »Die Zeit« ein Gastbeitrag von Joachim Wagner erschienen, in dem sich der Autor für die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts ausspricht. Heute erscheint dazu unsere Replik. Wenn Sie die Druckausgabe nicht zur Hand haben, finden Sie unseren und weitere – übrigens sehr lesenswerte – Kommentare zum Beitrag von Joachim Wagner im leider unübersichtlichen Blog der Leser der Wochenzeitung. Nutzen Sie besser die Suchfunktion Ihres Browsers (Strg+F (Windows) oder ⌘ Command+F (Mac), als Stichwort z. B. »Religionslehrerverband« eingeben), um unseren Leserbrief zu finden.

Stellungnahme zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Unter den Vorzeichen eines zunehmenden Mangels an Lehrkräften und hoher Abbrecherquoten in Studium, Seiten- und Quereinstieg bemüht sich die Landesregierung, die Ausbildung von Lehrkräften zu verbessern. Unser Verband begrüßt die Bemühungen der Landesregierung ausdrücklich.

Besonders im Bereich der beruflichen Schulen reichen die Anstrengungen der Landesregierung noch nicht aus, um die dramatische Unterversorgung zu reduzieren. Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie unter Downloads.

Neue Handreichung: Religionsunterricht vorstellen

Schnuppertage und Elterninformationsabende stehen auf dem Terminkalender vieler Schulen im Januar und Februar. Wann immer ein Schulwechsel ansteht, stellen sich auch die Fächer Religion und Philosophieren mit Kindern vor.

In unserer neuen Handreichung „Religionsunterricht vorstellen“, die Sie unter Downloads aufrufen können, finden Sie einige Anregungen, die Ihnen hoffentlich helfen, unser Fach Religion vorzustellen.