Abitur-Umfrage

Screenshot D. Ganek am 13.4.2021

Bei der letzten Sitzung der Gemischten Kommission ist unser Religionslehrerverband, zu dessen Zielen eine Sicherung und Stärkung des RU in unserem Bundesland gehört, gebeten worden, ein praxisorientiertes Meinungsbild zur Überarbeitung der APVO hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Religionsunterricht einzuholen.

Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen: In welcher Art hat sich das Wahlverhalten der Prüflinge mit Blick auf den Wegfall der Abiturklausur entwickelt? Gibt es im Land ein Angebot unseres Faches auf Leistungskursniveau, bzw. den Plan, dieses Angebot zu schaffen?

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zwei bis drei Minuten Zeit nähmen, an unserer Umfrage teilnzunehmen.

Warum sich konfessioneller RU lohnt

Am 17. Dezember ist in der Wochenzeitung »Die Zeit« ein Gastbeitrag von Joachim Wagner erschienen, in dem sich der Autor für die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts ausspricht. Heute erscheint dazu unsere Replik. Wenn Sie die Druckausgabe nicht zur Hand haben, finden Sie unseren und weitere – übrigens sehr lesenswerte – Kommentare zum Beitrag von Joachim Wagner im leider unübersichtlichen Blog der Leser der Wochenzeitung. Nutzen Sie besser die Suchfunktion Ihres Browsers (Strg+F (Windows) oder ⌘ Command+F (Mac), als Stichwort z. B. »Religionslehrerverband« eingeben), um unseren Leserbrief zu finden.

Stellungnahme zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Unter den Vorzeichen eines zunehmenden Mangels an Lehrkräften und hoher Abbrecherquoten in Studium, Seiten- und Quereinstieg bemüht sich die Landesregierung, die Ausbildung von Lehrkräften zu verbessern. Unser Verband begrüßt die Bemühungen der Landesregierung ausdrücklich.

Besonders im Bereich der beruflichen Schulen reichen die Anstrengungen der Landesregierung noch nicht aus, um die dramatische Unterversorgung zu reduzieren. Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie unter Downloads.

Wozu braucht man Religion? Gespräch und Abendessen mit Margot Käßmann

Nachdem wir vor zwei Jahren einen wunderbaren Abend mit Gespräch und Dinner mit Bundespräsident a.D. Joachim Gauck hatten, möchten wir Sie nun wieder zu einem Abend mit Dinner und Gespräch nach Rostock einladen. Zu Gast in diesem Jahr: Margot Käßmann. Gemeinsam werden wir zum Thema „Wozu braucht man Religion? Der Beitrag des Religionsunterrichts zu einer zukunftsfähigen Bildung“ unterhalten. 

Mit diesem Thema nehmen wir den nach unserer Wahrnehmung  in unserer Gesellschaft zunehmenden szientistisch-rationalen Weltzugang auf, der stets nach dem Nutzen von Dingen fragt und Religion dann für akzeptabel hält, wenn ihr Zweck rational einleuchtet. Demgegenüber möchten wir den ästhetisch-religiösen Weltzugang betonen, der nicht nach dem Zweck, sondern nach dem Sinn fragt und dabei heilsam zwischen Zweck und Sinn unterscheiden kann. Wir fragen nach der Rolle von Religion als Sinnressource und Möglichkeitsraum, als Quelle für Visionen und Reformationen, als Haltung zum Leben und zum Sterben und wir fragen, welche Bedeutung all dies für die Zukunft des Menschen hat.

Für Mitglieder des Religionslehrerverabndes kostet die Teilnahme € 10,— . Nichtmitglieder zahlen € 35,—. Das Buffet ist im Teilnahmebeitrag enthalten. Getränke können separat erworben werden. Wenn Sie noch Mitglied werden möchten – den Antrag finden Sie unter Downloads. Den Flyer zur Veranstaltung gibts hier.

Anmeldung mit Personenzahl bis zum 9. März ausschließlich über kontakt@ru-tut-gut.de.

Weiterhin Kritik am umstrittenen Schulgesetz

Seit langem berät der Landtag über das neue Schulgesetz und bat in diesem Rahmen u.a. den Religionslehrerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. um eine Stellungnahme. Dieser Bitte sind wir gern nachgekommen. Am 13.11. 2019 hat der Landtag das neuen Schulgesetz mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen. 

Zwar begrüßt der Religionslehrerverband ausdrücklich, dass im neuen Schulgesetz die Würde der Lernenden und Lehrenden betont wird, doch bleiben viele Kritikpunkte aus unserer Stellungnahme bestehen:

  • Dringend müssen Fort- und Weiterbildungsangebote zur Umsetzung von Inklusion geschaffen werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern fehlt es an Ausbildungsmöglichkeiten in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören.
  • Im Gesetzentwurf enthaltende Sprachregelungen in Bezug auf das vorläufige Bestehen von Förderzentren für Schüler*innen mit besonders ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf sind noch nicht hinreichend präzise definiert.
  • Der zeitliche Mehraufwand, der durch die von uns ausdrücklich befürwortete inklusive Beschulung entsteht, muss in einem veränderten Lehrerarbeitszeitmodell Berücksichtigung finden.

Wir erkennen die Bemühungen des Landes, individuelle Förderung sowie gemeinsames und inklusives Lernen zu fördern an. Die neue Revision des Schulgesetzes betont dies – nur leider zu spät und in zu geringem Umfang.