An- und Abmeldung vom RU

Immer wieder beobachtet der Religionslehrerverband eine gewisse Unsicherheit an Schulen, wenn es darum geht, gültige Schülerzahlen für den Religionsunterricht zu ermitteln. Die Praxis, Vordrucke auszugeben, auf denen Schüler*innen (14 Jahre und älter) bzw. deren Erziehungsberechtigte (14. Lebensjahr noch nicht vollendet) ankreuzen können, ob Religionsunterricht (oft wird nicht einmal erwähnt, dass dieser konfessionell ist!) oder Philosophieren mit Kindern besucht wird, ist unzulässig.

Schüler*innen sind grundsätzlich zum Religionsunterricht angemeldet. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht unter gleichzeitiger Anmeldung zum Ersatzfach Philosophieren mit Kindern ist möglich (Vgl. SchulG M-V 8,2).

Unter Downloads finden Sie eine Druckvorlage, die Sie gerne an Ihrer Schule verwenden können. Natürlich dürfen und sollen Sie die auch so verändern, dass Sie zu Ihnen, Ihren Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigten passt! Eine Nennung des Religionslehrerverbandes als Quelle ist nicht nötig.